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AG Neuruppin, 10.09.2021 - 74 M 393/21 |
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- LG Hannover, 09.05.2019 - 92 T 40/19
Auszug aus AG Neuruppin, 10.09.2021 - 74 M 393/21
Aufgrund dieser prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten ergibt sich eine Verkürzung der wechselseitigen Rechtsschutzinteressen aufgrund der fehlenden Pflicht und Berechtigung der Vollstreckungsorgane zur Überprüfung der im Titel benannten Vollstreckungsgläubigerin auf ihre weiterhin bestehende Forderungsinhaberschaft nicht (in diesem Sinne LG Hannover, Beschluss vom 09.05.2019 - 92 T 40/19 - juris). - LG Dresden, 19.10.2011 - 2 T 747/11
Auszug aus AG Neuruppin, 10.09.2021 - 74 M 393/21
Es handelt sich um materielle Einwendungen, die der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis der Vollstreckungsorgane entzogen ist (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 19.10.2011 - 2 T 747/11 - juris).